Ignorantia legis non excusat?

„Ignorantia legis non excusat“ ist ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht, der auch heute noch im deutschen Recht (und im Recht anderer Länder) Anwendung findet. Im Volksmund besser bekannt als „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Einfach ausgedrückt wird dieser Grundsatz beim Umgang mit Irrtümern, Fahrlässigkeit usw. herangezogen. Wusste der Angeklagte nicht, dass er einen Rechtsbruch begeht – und war diese Unwissenheit unvermeidbar! – kommen Straffreiheit oder mildernde Umstände in Betracht. Konkret: Wer nachweislich an einem Schild „Betreten verboten“ vorbeigeht, kann später nicht auf Milderung hoffen, egal ob er es nun gelesen hat oder nicht. War da kein Schild und kein Zaun, stehen die Dinge anders.

Ist es nicht interessant, dass Gott mit uns Menschen so ähnlich umgeht? Wenn Gott am Ende der Zeit über die ganze Menschheit Gericht halten wird, dann wird es keinen einzigen Menschen geben, der auf „unvermeidbare Unwissenheit“ plädieren kann!

Doch vom Himmel her wird Gottes Zorn sichtbar über alle Gottlosigkeit und Ungerechtigkeit der Menschen, die die Wahrheit ablehnen. Dabei wissen sie von Gott; Gott selbst hat ihnen diese Erkenntnis gegeben. Seit Erschaffung der Welt haben die Menschen die Erde und den Himmel und alles gesehen, was Gott erschaffen hat, und können daran ihn, den unsichtbaren Gott, in seiner ewigen Macht und seinem göttlichen Wesen klar erkennen. Deshalb haben sie keine Entschuldigung dafür, von Gott nichts gewusst zu haben. Obwohl sie von Gott wussten, wollten sie ihn nicht als Gott verehren oder ihm danken.

Die Bibel, Römer 1,18-21

Kein Mensch wird am Ende vor Gott eine Ausrede haben.
Die Konsequenz ist, dass jeder Mensch für seine Schuld vor Gott gerichtet werden wird.

Der Kern dieser Schuld ist, Gott nicht als Gott verehrt und ihm nicht gedankt zu haben.
Worauf wirst du plädieren, wenn du vor Gott stehst?
Schuldig oder unschuldig?