„Denn dies ist der Wille meines Vaters, dass jeder, der den Sohn sieht und an ihn glaubt, ewiges Leben habe; und ich werde ihn auferwecken am letzten Tag.“
Die Bibel, Johannes 6,40
Im Verhältnis zwischen Gott und Mensch ist das durchaus ähnlich wie im deutschen Recht. Ein Vertrag oder eine Änderung des Rechtsverhältnisses kommt nur zustande, wenn es eine eindeutige Willenserklärung gibt.
Gott will den Menschen nicht im Ungewissen darüber lassen, was er vom Menschen erwartet und was er ihm anbieten möchte. Deswegen hat Jesus Christus, Gottes Sohn und dadurch vollumfänglich vertretungsberechtigt, den Willen seines Vaters ganz eindeutig auf den Punkt gebracht: Jeder (!), der in diesem Jesus wirklich Gottes Sohn sieht und daran glaubt, dass dieser für seine Sünden am Kreuz bezahlt hat, bekommt ewiges Leben.
Diese Rechtsfolge ist ganz sicher. […] Um in den Genuss dieses ausgesprochen klaren und unmissverständlichen Angebotes zu kommen, muss ich es aber annehmen.
vgl. Markus Majonica, lebenistmehr.de